“Sommersemester (1.4.)”
Grundsätzlich ein sechssemestriges abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder einer als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule z. B.: Bachelorabschlüsse, Diplomabschlüsse (FH), abgeschlossene (Fach-)Hochschulstudien zur Qualifizierung für den gehobenen/höheren Dienst (Rechtspflege, Verwaltung, Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen). Weitere Zugangsvoraussetzung ist eine sich an das erste Hochschulstudium anschließende qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr. Für Bewerberinnen und Bewerber ohne erstes abgeschlossenes berufsqualifizierendes Hochschulstudium Hochschulzugangsberechtigung eine für das angestrebte Masterstudium einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren Bestehen einer Zugangsprüfung an der HWR Berlin (Prüfungsentgelt: 120 €) Für Bewerberinnen und Bewerber ohne erstes abgeschlossenes berufsqualifizierendes Hochschulstudium und ohne Abitur Abschluss einer zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich einschlägigen Beruf eine für das angestrebte Masterstudium einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren Bestehen einer Zugangsprüfung an der HWR Berlin (Prüfungsentgelt: 120 €)