“Wintersemester (1.10.)”
Abgeschlossenes Hochschulstudium mit 210 ECTS-Leistungspunkten * Mind. ein Jahr Berufserfahrung nach dem ersten Hochschulabschluss * Verfügt eine Bewerberin oder ein Bewerber über weniger als 210, aber mindestens 180 ECTS -Leistungspunkte, können die fehlenden ECTS-Leistungspunkte entweder durch die Anrechnung bereits anderweitig erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen (siehe § 11 Rahmenstudien- und -prüfungsordnung) oder durch den Erwerb zusätzlicher ECTS-Leistungspunkte erworben werden.