“Sommersemester (1.4.)”
erfolgreicher Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums mit mindestens 180 ECTS oder Nachweis einer Mindeststudiendauer des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums über drei Jahre Nachweis von Englischkenntnissen auf Niveau- Stufe C1 oder höher (mindestens gehobenes B2) des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER; siehe Liste der akzeptierten Testergebnisse und Tests unter „Nachweis Englischkenntnisse“ auf folgender Seite
Studiengebühren: Keine | Semesterbeitrag: aktueller Semesterbeitrag