“Wintersemester (1.10.)”
Erfolgreicher Abschluss eines ersten akademischen Grades im Bachelor-Studiengang „Öffentliche Verwaltungswirtschaft“ oder im Bachelor- oder Master-Degree oder ein Hochschuldiplom in einem verwandten rechts- oder verwaltungswissenschaftlichen Studiengang. Berufserfahrung (zusätzliches Auswahlkriterium) Einschlägige berufspraktische Erfahrungen mit Bezug zu den Programminhalten des Masterstudienganges nach dem Erststudienabschluss.
Studiengebühren: Keine | Semesterbeitrag: aktueller Semesterbeitrag