“Wintersemester (1.10.)”
Rechtswissenschaftlicher Bachelor- oder Diplomabschluss mit mindestens 210 ECTS-Punkten (Bewerber/innen mit 180 Leistungspunkten müssen zusätzlich 30 Leistungspunkte beispielsweise durch ein integriertes Praktikum erwerben, d. h. das Master-Studium verlängert sich um ein Semester) oder erstes juristisches Staatsexamen (eine vorläufige Zulassung kann bereits vor dem Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens erfolgen) oder ein vergleichbarer Abschluss an einer anerkannten Hochschule Nachweis der Absolvierung folgender inhaltlich vergleichbarer Studienfächer im vorangegangenen Studium: BGB Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht sowie Verfassungsrecht Englischkenntnisse, die einem gehobenen B2-Niveau des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (CEFR) entsprechen, nachgewiesen durch einen standardisierten Test wie: TOEFL iBT mind. 4,5 Punkte (oder 83 Punkte), IELTS mindestens 6.0, TOEIC Four Skills mindestens 1200 Punkte, PTE Academic mindestens 67 Punkte, Cambridge English Scale mindestens 170 Punkte, Oxford Test of English mindestens 126 Punkte, UNIcert II; wenn Sie nachweislich mindestens zwei Semester auf Englisch studiert haben, ist kein weiterer Nachweis erforderlich (ebenso wenig für den Fall, dass Sie einen GMAT vorlegen können). Deutschkenntnisse, die Bewerber/innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist oder die keinen deutschsprachigen Studiengang absolviert haben, durch einen zusätzlichen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse entsprechend der Ordnung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse an der HWR Berlin belegen müssen. Lebenslauf und Motivationsschreiben (jeweils in englischer Sprache)
Studiengebühren: Keine | Semesterbeitrag: Aktueller Semesterbeitrag