ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss in einem einschlägigen künstlerischen oder gestalterischen Studiengang in begründeten Ausnahmefällen kann die Zulassung auch erfolgen, wenn statt eines Hochschulabschlusses die für das Studium erforderliche Eignung im Beruf erworben wurde (min. drei Jahre intensive Beschäftigung mit künstlerischen Inhalten – künstlerisch, gestalterisch oder konzeptuell) qualifizierte berufspraktische Erfahrung von min. einem Jahr künstlerische Begabung Sprachkenntnisse Deutsch C1 nach GER
15. Februar bis 15. März für das Wintersemester