“Winter- und Sommersemester”
erfolgreicher Abschluss eines geisteswissenschaftlichen oder eines bauspezifischen Bachelor-Studiengangs mit einer jeweiligen Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern Absolvent*innen bauspezifischer Studiengänge müssen geisteswissenschaftliche Studienanteile nachweisen oder im Laufe des Masterstudiums nachholen Absolvent*innen geisteswissenschaftlicher Studiengänge müssen bauspezifische Studienanteile nachweisen oder im Laufe des Masterstudiums nachholen
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