“Wintersemester”
Die gesetzlichen Grundlagen für den Studiengang und das Bewerbungsverfahren bilden das Hebammengesetz (HebG) vom 22. November 2019 (BGBl. 2019 Teil I S. 1759) und die Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) vom 08. Januar 2020 (BGBl. 2020 Teil I Nr. 2). Das Studium gliedert sich in einen berufspraktischen und einen hochschulischen Teil. Der berufspraktische Teil findet in Kooperation mit Krankenhäusern statt (HebG, § 13, § 15), der hochschulische Teil der theoretischen und praktischen Lehre an der Hochschule (HebG, § 19 Hochschule; theoretische und praktische Lehrveranstaltungen). Für die Durchführung des berufspraktischen Teils des Studiums ist ein Krankenhaus-Praxispartner die gesetzliche Voraussetzung (HebG, § 13). Das Bewerbungsverfahren für den Krankenhaus-Praxispartner findet in Kooperation mit und Koordination durch die Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) statt. Nutzen Sie bitte die Liste der Krankenhaus-Praxispartner der BTU für den berufspraktischen Teil des Studiengangs und aktuell auch die Website der MUL-CT Die Bewerbung muss zuerst bei der MUL-CT als Praxispartner erfolgen, mit der Angabe des gewünschten Kooperationskrankenhauses . Der Vertrag mit dem Krankenhaus-Praxispartner bildet die Grundlage für die Bewerbung an der BTU für den Studiengang Hebammenwissenschaft. Die Bewerbung und Einschreibung an der BTU erfolgt mit dem Vertrag des Krankenhaus-Praxispartners.
391,80 €