“Wintersemester”
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Fachhochschulreife Abschluss Sek 1 und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung mit einer danach mindestens 2-jährigen Berufserfahrung Für den Zugang zum Studium gelten die weitergehenden Zugangsvoraussetzungen für die Erlangung der Berufserlaubnis. Voraussetzung für den Zugang zur Berufsausbildung ist gemäß § 10 Ziffer 1 MPhG die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes. Studienbewerberinnen und Studienbewerber sind verpflichtet, mit ihrer Bewerbung an der BTU die entsprechenden Nachweise als Voraussetzung für die Immatrikulation zu erbringen.
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