“Sommersemester und Wintersemester”
Bewerber*innen benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung, d.h. die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife, oder einen vergleichbaren Schul- bzw. Bildungsabschluss aus Deutschland. Bewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, benötigen äquivalente ausländische Abschlüsse, die zum Hochschulzugang in Deutschland berechtigen. Sie müssen zusätzlich einen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse durch die erfolgreich bestandene Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) oder einen äquivalenten Test erbringen.
keine Studiengebühren