“Sommer- und Wintersemester”
Zulassungsvoraussetzung ist ein einschlägiger erster Abschluss. Zugelassen werden können Bewerbungen mit einer Abschlussnote besser als 2,8. Ist die Abschlussnote 2,5 und besser, erfolgt die Zulassung direkt, andernfalls laden wir Bewerber*innen zu einem Auswahlgespräch ein. Liegt die Abschlussnote noch nicht final vor, kann die Bewerbung auf eine Bescheinigung der betreffenden Hochschule gestützt werden, wenn 80 Prozent der ECTS bereits erreicht sind. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung .
15. Juli/15. Januar