“Wintersemester”
Ja | Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, die Vergabe der Studienplätze erfolgt in einem örtlichen NC-Verfahren. Zum Masterstudiengang Kritische Soziale Arbeit kann zugelassen werden wer einen Bachelorstudiengang der Sozialen Arbeit (Regelstudienzeit mind. 6 Semester oder mind. 180 ECTS) abgeschlossen hat und den Nachweis erbringt von entweder hochschulisch erworbenen Kenntnissen im Umfang von mindestens 30 ECTS-Punkten aus mindestens einem der Bereiche Diversity, Diskriminierung, Inklusion, Integration, Ausgrenzung oder ungleichheitskritische Ansätze in Theorie oder Praxis sowie dem Bereich „ Gesellschaft, Recht oder Ökonomie “ (letzterer nur mit max. 10 ECTS-Punkten) oder berufspraktischen oder zivilgesellschaftlichen (ehrenamtlichen) gleichwertigen Kompetenzen in einem Umfang von mindestens 150 Stunden, die außerhalb des Hochschulstudiums erbracht wurden und vorzugsweise den oberen Bereichen zuzuordnen sind Ebenso kann gemäß der in Punkt 1 genannten Voraussetzungen zugelassen werden, wer einen einschlägigen Bachelor- oder Diplomstudiengang (mind. 6 Semester oder mind. 180 ECTS) abgeschlossen hat. Als einschlägig werden neben dem Bachelorstudiengang Soziale Arbeit insbesondere weitere Bachelorstudiengänge mit SAGE-Profil (Soziale Arbeit, Gesundheit, Erziehung und Bildung) sowie der Gesellschafts-, Kultur-, Geistes-, Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften gewertet. Für mindestens gleichwertige ausländische Abschlüsse gelten die Voraussetzungen in den Punkten 1 und 2 entsprechend.
mit deutschen Abschlüssen: 15. Juli