“Wintersemester: 01. Oktober”
Ja | Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium sind: a) ein abgeschlossenes Hochschulstudium von mindestens sechs Semestern bzw. mit mindestens 180 ECTS-Punkten (Credit Points) der Pflege, der Pflegewissenschaft, der Pflegepädagogik, des Pflegemanagements oder vergleichbarer bzw. fachlich verwandter Studiengänge. Der Abschluss ist nachzuweisen durch ein Zeugnis einer staatlich anerkannten Hochschule sowie b) eine Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) oder eines vergleichbaren berufsqualifizierenden Abschlusses. Der Nachweis über die Berufszulassung in einem der staatlich anerkannten Pflegefachberufe ist vorzulegen.
mit deutschen Abschlüssen: 15.09.