“Wintersemester”
Angaben zum Wintersemester 2024/25 vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung: Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist ein berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums der Deutschen Philologie, Romanischen Philologie, Englischen Philologie, Slawischen Philologie, Niederländischen Philologie, Allgemeinen und Vergleichenden Literaturwissenschaft oder eines anderen neuphilologischen Faches mit einem Studienanteil im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten, davon mindestens 20 Leistungspunkte im Bereich Literaturwissenschaft, oder eines kulturwissenschaftlichen Faches mit einem fachlichen Anteil aus dem Bereich Literaturwissenschaft von mindestens 20 Leistungspunkten. Bewerber*innen, die mindestens sechsmonatige einschlägige Berufserfahrungen in Form von Praktika etc. und/oder mindestens dreimonatige Auslandserfahrung mit Fachbezug während oder nach dem BA-Studium nachweisen können, erhöhen ihre Chancen auf Zulassung. Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen. Weitere Informationen enthält die Zugangssatzung für den Masterstudiengang Angewandte Literaturwissenschaft – Gegenwartsliteratur.