“Wintersemester”
Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen: Berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums mit einem erziehungs- oder bildungswissenschaftlichen Studienanteil im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten (LP) oder eines Hochschulstudiums in Erziehungswissenschaft, Politikwissenschaft, Psychologie oder Soziologie. Im Rahmen des vorangegangenen Hochschulstudiums müssen mindestens 15 LP in empirischen Forschungsmethoden, davon mindestens 9 LP in den quantitativen Verfahren, erbracht worden sein und nachgewiesen werden. Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen. Unter anderem gibt es folgende Auswahlkriterien: Es werden je nach im Zeugnis des vorangegangenen Studienabschlusses erreichter Durchschnittsnote bis zu 90 Auswahlpunkte vergeben. Weiterhin werden bis zu 25 Auswahlpunkte wie folgt vergeben: einmalig 10 Auswahlpunkte für den Nachweis von Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 20 LP aus dem Bereich Empirische Forschungsmethoden und sofern der Hochschulabschluss in den Fächern Psychologie, Soziologie oder Politikwissenschaft erbracht wurde: einmalig 15 Auswahlpunkte für den Nachweis von Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 10 LP, die die Auseinandersetzung mit bildungswissenschaftlichen Inhalten belegen oder sofern der vorherige Hochschulabschluss im Rahmen eines Studiums mit einem erziehungs- oder bildungswissenschaftlichen Studienanteil im Umfang von mindestens 60 LP oder im Fach Erziehungswissenschaft erbracht wurde: einmalig 15 Auswahlpunkte für den Nachweis von Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 10 LP im Bereich pädagogische Diagnostik. Weitere Informationen enthält die Zugangssatzung für den Masterstudiengang Bildungswissenschaft .