“Winter- und Sommersemester”
Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen: Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist ein berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums. Bewerber*innen, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch Unterrichtssprache ist, haben Englischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen. Weitere Informationen enthält die Zugangssatzung für den Masterstudiengang Critical Dance Studies , Erste Satzung zur Änderung .