“Wintersemester”
Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerber*innen die folgende Voraussetzung nachweisen: Abschluss eines Hochschulstudiums im Umfang von 180 Leistungspunkten (LP) im Fach Informatik oder einem anderen Fach mit einem Studienanteil von Mathematik-Modulen im Umfang von insgesamt mindestens 20 LP und von Informatik-Modulen im Umfang von insgesamt mindestens 10 LP. Diese 20 LP in Mathematik-Modulen müssen mindestens 5 LP in den Bereichen Lineare Algebra oder Analysis sowie mindestens 5 LP in den Bereichen Wahrscheinlichkeitstheorie oder Statistik nachgewiesen werden. Im Hinblick auf die geforderten Informatik-Module müssen mindestens 5 LP im Bereich Algorithmen sowie mindestens 5 LP in einem Modul nachgewiesen werden, in dem Kenntnisse in einer höheren Programmiersprache, z.B. C/C++, Java oder Python erworben wurden. Bewerber*innen, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch Unterrichtssprache ist, haben Englischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen. Weitere Informationen enthalten die Zugangssatzung und die Erste Satzung zur Änderung der Zugangssatzung für den Masterstudiengang Data Science. Zur Bewerbung muss ein Selbstauskunftsbogen (Englisch) ausgefüllt werden.