“Wintersemester”
Für den Zugang zum weiterbildenden Studiengang müssen Bewerber*innenn die folgenden Voraussetzungen nachweisen: Abschluss, vorzugsweise eines rechtswissenschaftlichen Studiums, insbesondere auch aus dem Ausland, der der ersten juristischen Staatsprüfung oder der ersten juristischen Prüfung im Sinne des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) entspricht. Eine an den berufsqualifizierenden Hochschulabschluss anschließende einschlägige berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr. Englischkenntnisse (Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)) Für die Auswahlentscheidung werden weitere Kriterien, wie eine kurze Begründung der Motivation sowie gegebenenfalls ein Auswahlgespräch herangezogen. Ausführliche Informationen enthalten die Zugangssatzung , die Erste Satzung zur Änderung der Zugangssatzung , die Zweite Satzung zur Änderung der Zugangssatzung und die Dritte Satzung zur Änderung der Zugangssatzung für den weiterbildenden Masterstudiengang Europäisches und Internationales Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht ( pdf-Dateien ).
Teilnahmegebühren: 4.750 € pro Semester, insgesamt 9.500 € Die Gebühren sind jeweils im Voraus pro Semester zu entrichten. zzgl. allgemeine Semestergebühren und -beiträge Gebührensatzung