“Winter- und Sommersemester”
Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerber*innenr die folgenden Voraussetzungen nachweisen: Bachelorabschluss in Informatik oder gleichwertiger anderer Hochschulabschluss, der den Informatikanteil des Bachelor-Studiengangs Informatik an der Freien Universität Berlin abdeckt. Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen. Weitere Informationen enthält die Zugangssatzung für den Masterstudiengang Informatik und die erste Satzung zur Änderung der Zugangssatzung für den Masterstudiengang Informatik .