“Wintersemester”
Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen: Bachelorabschluss in Japanstudien oder ein gleichwertiger anderer Hochschulabschluss, der dem Inhalt und der Struktur des genannten Bachelorstudiengangs der Freien Universität Berlin entspricht - mit einem Anteil von japanspezifischen Lehrveranstaltungen und Sprachkursen in einem Umfang von mindestens 60 LP, Nachweis von Japanischkenntnissen entsprechend der Niveaustufe B1 (GER). Dieser Nachweis gilt mit dem Abschluss des Moduls Japanisch III (modern) oder Japanisch III (vormodern) gemäß Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Japanstudien/Ostasienwissenschaften der Freien Universität Berlin vom 31. Juli 2009 (FU-Mitteilungen 49/2009) oder mit dem Abschluss des Grundmoduls Japanisch V gemäß Studien- und Prüfungsordnung vom 16. November 2011 (FU-Mitteilungen 5/2012) mit einer Mindestnote von 2,7 als erbracht. Schriftliche und mündliche Englischkenntnisse (Niveau B2 GER). Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen. Weitere Informationen enthält die Zugangssatzung für den Masterstudiengang Japanologie und die erste Änderung der Zugangssatzung für den Masterstudiengang Japanologie (pdf-Datei) .