“Winter- und Sommersemester”
Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerber*innenn die folgenden Voraussetzungen nachweisen: berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums mit einem Studienanteil von Neogräzistik/Neugriechischer Philologie im Umfang von mindestens 60 LP. Sprachnachweis in Englisch oder in Deutsch (Niveau B2 GER rezeptiv). Sprachnachweis in Neugriechisch (Niveau C1 GER) für Bewerber*innenn, deren Muttersprache nicht Neugriechisch ist und die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Neugriechisch Unterrichtssprache ist. Weitere Informationen enthält die Zugangssatzung für den Masterstudiengang Neogräzistik (pdf-Datei) .