“Wintersemester”
Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen: berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Politikwissenschaft oder gleichwertiger anderer Hochschulabschluss mit einem Mindestanteil von 60 LP im Studienfach Politikwissenschaft. Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Genauere Informationen zur deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) können Sie folgendem Link entnehmen: www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/sprachtests/dsh . Zulässig ist außerdem der Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin ( www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2014/ab042014.pdf ). Weitere Informationen enthält die Zugangssatzung für den Masterstudiengang Politikwissenschaft ( pdf-Datei ).