“Wintersemester”
Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen: Bachelorabschluss in Psychologie oder ein gleichwertiger berufsqualifizierender deutscher oder ausländischer Hochschulabschluss, der ein mindestens sechssemestriges Psychologiestudium umfasst. Von den Leistungen des qualifizierenden Hochschulabschlusses müssen mindestens 10 Leistungspunkte (LP) aus dem Bereich Statistik, 10 LP aus dem Bereich Psychologische Diagnostik, 8 LP aus dem Bereich Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie sowie jeweils 5 LP aus zwei weiteren psychologischen Anwendungsfächern, die nicht aus dem Bereich der Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie kommen, nachgewiesen werden. Die Leistungen müssen im Rahmen des qualifizierenden Hochschulabschlusses erbracht worden sein. Zusätzliche, darüber hinaus gehende Leistungen werden nicht gewertet. Es zählen nur Module, die sich ausschließlich mit den entsprechenden Themen beschäftigen. Der Nachweis erfolgt über einen aktuellen Leistungs- und Bewertungsnachweis (Transkript of Records) sowie das entsprechende Modulhandbuch bzw. die entsprechende Modulbeschreibung. Ergänzende Hinweise zu den Leistungen können im Selbstauskunftsformular (Anlage 2 zur Zugangssatzung) gegeben werden. Wenn der Bachelorabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, muss zur Bewerbung nachgewiesen werden, dass mindestens 120 LP in abgeschlossenen Modulen vorliegen (Nachweis durch Transcript of Records) und die Bachelorarbeit entweder angemeldet oder schon abgegeben wurde (Nachweis durch angemeldetes Modul in Transcript of Records oder Anmeldebescheinigung ausgestellt durch das Prüfungsbüro). Sollte im Studium keine Bachelorarbeit vorgesehen sein, muss dies ebenfalls nachgewiesen werden. Sprachnachweis in im Umfang der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) für Bewerberinnen und Bewerber, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch Unterrichtssprache ist. Der Sprachnachweis kann durch unterschiedliche Englischtests, ein Schulabschlusszeugnis mit ausgewiesenem Niveau B2 sowie Nachweis von sechs Jahren Englischunterricht in der Schule (im Sekundarbereich 1 und Sekundarbereich 2 erfolgen. Weitere Informationen finden Sie hier . Das im Bewerbungsprozess bereitgestellte Formular mit den Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen und Auswahlpunkten - das Selbstauskunftsformular (Anlage 2 zur Zugangssatzung) - ist ein notwendiger Bestandteil des Antrags und muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1 zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin erfolgen. Im Auswahlprozess können bis zu 80 Auswahlpunkte vergeben werden. Informationen zum Bewerbungs- und Auswahlprozess können hier eingesehen werden. Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen enthält die Zugangssatzung für den Masterstudiengang ( pdf-Datei ).