“Wintersemester”
Für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie können Sie nur zugelassen werden, wenn Ihr Bachelorstudium alle von der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) für ein Bachelorstudium geforderten Inhalte umfasst d.h. alle Inhalte, die in §12 – 15 und in Anlage 1 der Approbationsordnung beschrieben sind. Wenn Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie uns bitte über [email protected] . Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier . Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen: Bachelorabschluss in Psychologie, für den die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle nach § 9 Abs. 4 PsychThG die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt hat. Über die Feststellung der Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen des Bachelorabschlusses ist ein Nachweis durch entsprechende amtliche Dokumente zu erbringen (ausgestellt durch die nach Landesrecht für Gesundheit jeweils zuständigen Stelle und/oder der Hochschule des Bachelorabschlusses z.B. Nachweis auf der Bachelorurkunde oder Urkunde über die berufsrechtliche Anerkennung). Die Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist auch mit einem Bachelorabschluss in Psychologie erfüllt, der einem nach § 9 Abs. 4 PsychThG anerkannten Bachelorstudiengang gleichwertig ist. Dieser muss an einer Universität oder einer Hochschule, die einer Universität gleichgestellt ist, absolviert worden sein und alle Anforderungen der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) für die Anerkennung eines Bachelorstudienganges erfüllen (gemäß §§ 12 bis 15 sowie der Anlage 1 PsychThApprO). Diese Voraussetzungen bzw. Inhalte sind mit den jeweils erforderlichen Leistungspunkten (LP bzw. ECTS) in der Anlage 3 aufgeführt. Hier sind die jeweils gleichwertigen Studien- und Prüfungsleistungen und berufspraktischen Studienanteile aufzuführen. Sämtliche Dokumente, aus denen sich die Gleichwertigkeit des Studienabschlusses ergeben soll (Abschlusszeugnis, Fächer- und Stundenübersicht) sind vorzulegen. Weiterhin ist die entsprechende Studien- und Prüfungsordnung mit Modulbeschreibungen (ggf. Modulhandbuch) einzureichen. Wenn der Bachelorabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, muss zur Bewerbung nachgewiesen werden, dass mindestens 120 LP in abgeschlossenen Modulen vorliegen (Nachweis durch Transcript of Records) und die Bachelorarbeit entweder angemeldet oder schon abgegeben wurde (Nachweis durch angemeldetes Modul in Transcript of Records oder Anmeldebescheinigung ausgestellt durch das Prüfungsbüro). In gleicher Weise muss auch nachgewiesen sein, dass die Bewerbenden zu allen Wahl- oder Wahlpflichtkursen angemeldet sind, die für einen berufsrechtlich anerkannten Bachelorabschluss abgeschlossen sein müssen. Bewerbende, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch Unterrichtssprache ist, haben Englischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen. Die im Bewerbungsprozess bereitgestellten Formulare mit den Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen und Auswahlpunkten - das Selbstauskunftsformular ( Anlage 2 ) und bei nicht berufsrechtlich anerkannten Studiengängen die Zuordnung der Module bzw. Lehrveranstaltungen des absolvierten Bachelorstudiums zu den von der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) geforderten Inhalte ( Anlage 3 ) - sind ein notwendiger Bestandteil des Antrags und müssen vollständig ausgefüllt eingereicht werden. Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1 zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch …