“Wintersemester”
Für den Zugang zum Masterstudiengang müssen Bewerber*innen die folgenden Voraussetzungen nachweisen: Grundvoraussetzung ist ein berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums. Im Rahmen vorangegangener berufsqualifizierender Studiengänge müssen mindestens 30 Leistungspunkte in Volkswirtschaftslehre, davon mindestens 6 Leistungspunkte in Grundlagen der theoretischen Mikroökonomik nachgewiesen werden. Zusätzlich müssen mindestens 18 Leistungspunkte in Quantitativen Methoden (Mathematik, Statistik oder Ökonometrie) erworben worden sein. In der Summe aus Volkswirtschaftslehre und Quantitativen Methoden müssen mindestens 72 Leistungspunkte erzielt worden sein. Erzielte Leistungspunkte in Betriebswirtschaftslehre werden hierbei nicht berücksichtigt. Bewerbende, die den Hochschulabschluss nicht an einer Bildungsstätte erworben haben, in der Englisch erste Unterrichtssprache ist, haben Englischkenntnisse im Umfang der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen. Informationen zum Nachweis von Englischkenntnissen . Bei Bewerbenden, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben oder einen Abschluss an einer deutschen Hochschule vorweisen, der nicht in deutscher Sprache erfolgt ist, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Ein Großteil unserer Veranstaltungen wird auf Englisch unterrichtet. Es gibt jedoch deutschsprachige Lehrveranstaltungen. Auch für die eigenständige Studienorganisation werden gute Deutschkenntnisse benötigt. Informationen zum Nachweis von Deutschkenntnissen . Weitere Informationen enthält die Zugangssatzung für den Masterstudiengang Public Economics .