“Winter- und Sommersemester”
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist ein berufsqualifizierender deutscher oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss eines literatur-, geistes- oder kulturwissenschaftlichen Hochschulstudiums. Für die zu wählende Schwerpunktsprache sind Kenntnisse in mindestens einer der folgenden Sprachen auf der Niveaustufe C1.1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder ein gleichwertiger Kenntnisstand nachzuweisen: Französisch, Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch. Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau C1 GER zu erbringen. Falls keine entsprechenden Zeugnisse oder Bescheinigungen gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber an der Freien Universität Berlin vorliegen, kann alternativ die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) abgelegt werden.