“vollständig auf Englisch”
“Sommersemester, Wintersemester”
englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens gute Kenntnisse der chinesischen Hochsprache Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 (GER); zu den Ausnahmen vgl. Fachstudien- und Prüfungsordnung §2, Absatz 2, Satz 2. Deutschkenntnisse für internationale Studierende: Deutschkenntnisse unter bestimmter Schwerpunktsetzung
Wintersemester: 15.07. Sommersemester: 15.01.