“Wintersemester”
Bis zum Ende des 4. Fachsemesters sind nach § 29 der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ABMStPO/Phil) beim Prüfungsamt Kenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache nachzuweisen, wobei nur eine der beiden Sprachen auch Gegenstand des Fachstudiums sein darf. Studierende, die eine romanische Sprache und Englisch studieren, müssen also eine dritte Fremdsprache nachweisen. Als Fremdsprache gilt jede Sprache, die nicht Muttersprache des Studierenden ist. Die Sprachkenntnisse können beispielsweise durch Spracherwerb in drei aufsteigenden Schuljahren und die Mindestnote „ausreichend“ im letzten Zeugnis, durch die erfolgreiche Teilnahme an Sprachkursen der Niveaustufe UNIcert I oder durch das Latinum nachgewiesen werden. Für das BA-Studium Iberoromanistik werden Kenntnisse der spanischen Sprache auf dem Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) empfohlen. Bei geringeren Sprachkenntnissen wird dringend angeraten, bereits vor Studienbeginn entsprechende Sprachkurse zu besuchen. Nähere Informationen erteilt das Sprachenzentrum der FAU Erlangen. Bitte melden Sie sich als erstes zum Einstufungstest Spanisch am Sprachenzentrum an. Bereits ab Anfang September und bis zum Vorlesungsbeginn werden hierfür Termine angeboten. Deutschkenntnisse für internationale Studierende: Deutschkenntnisse mit Sprachnachweis erforderlich
Wintersemester: 30.09. Sommersemester: nicht möglich