“vollständig auf Deutsch”
“Wintersemester”
Nachweis ausreichender Kenntnisse von zwei Fremdsprachen, darunter Englisch, bis zum Ende des 4. Semesters Deutschkenntnisse für internationale Studierende: Deutschkenntnisse mit Sprachnachweis erforderlich
Wintersemester: 30.09. Sommersemester: nicht möglich