sind: Ein Bachelorabschluss in einem Studiengang des Maschinenbaus bzw. der Produktionstechnik und -management oder in einem verwandten Studiengang mit 210 Leistungspunkten oder ein Diplomabschluss in einem Studiengang des Maschinenbaus bzw. Produktionstechnik und -management oder in einem verwandten Studiengang Diploma Supplement/Transcript of Records Wenn der erste berufsqualifizierende Abschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt und aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen, zu erwarten ist, dass der Abschluss bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiums erlangt wird, kann die Zulassung beantragt werden. Es ist eine Bescheinigung der Hochschule, an der das Studium abgeschlossen werden soll, über die bereits erbrachten und die noch ausstehenden Prüfungsleistungen beizubringen, die eine ermittelte Durchschnittsnote enthalten muss. Die Zulassung erfolgt in diesem Falle unter der auflösenden Bedingung, dass der Abschluss bis zum letzten Tag des ersten Studiensemesters nachgewiesen wird. Nachweis von Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) | ................................................................................................................................................................................................
SoSe: 1. Dezember - 15. Januar WiSe: 1. Juni - 15. Juli
Semesterbeitrag 397 € inkl. Semester- und Deutschlandticket