“Sommer- und Wintersemester”
Auswahlgespräch
Abitur-Note (Grundkurs mit „ausreichend“ bestanden (5 Punkte) oder besser) oder ein Sprachzertifikat mit dem Niveau B2 für jene die kein Englisch im Abitur nachweisen können. Nachweise, die anerkannt werden, sind in § 7 Abs. 5 der Einschreibeordnung der Johannes Gutenberg-Universität festgelegt. | Nachweis über erforderliche Sprachkenntnisse in Englisch mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Nachweise, die anerkannt werden, sind im Anhang zu § 7a Abs. 3 der Einschreibeordnung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz festgelegt. Auf den Nachweis von Deutschkenntnissen wird verzichtet.