“zum Wintersemester und Sommersemester”
Für die Zulassung zum Master-Studiengang ist der Abschluss eines Studiums des Lehramts für Grundschulen oder des Lehramts für Haupt- und Realschulen oder eines vergleichbaren Abschlusses mit einem Gesamtumfang von 210 CP erforderlich. Der Prüfungsausschuss kann weitere Studiengänge nach Einzelfallprüfung und ggf. zusätzlicher Eingangsprüfung als gleichwertig anerkennen.