“nur zum Wintersemester”
Die Zulassung zum Masterstudiengang Choreographie und Performance erfordert einen einschlägigen Bachelor-Abschluss im Fach Tanzwissenschaft bzw. einen vergleichbaren Abschluss in einem Studienfach mit den Schwerpunkten Choreographie und/oder Performance, eine künstlerische Eignungsprüfung, die deutlich vor der Bewerbung abzulegen ist, sowie den Nachweis von Englischkenntnissen. Das bisherige Studium muss sich im Wesentlichen und überwiegend mit Tanz und/oder performativen Künsten in Praxis und/oder Theorie beschäftigt haben und mindestens 180 CP umfassen.
Für den Masterstudiengang Choreographie und Performance werden Sprachkenntnisse in Englisch verlangt. Diese können nachgewiesen werden durch: mindestens Realschulabschluss (Abschluss 10. Klasse), nachgewiesen durch Schulzeugnisse; oder „Test of English as a Foreign Language“ (TOEFL): wobei das Testergebnis in der Papierversion (paper-based) mindestens 550 Punkte, in der Computerversion (computer-based) 213 Punkte, in der Internet-Version (iBT) mindestens 79 Punkte betragen muss; oder „International English Language Testing System“ (IELTS): Mindestgesamtnote „6“; oder Nichtschülerprüfung in Englisch: mindestens 11 Punkte; oder Nachweise, die nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) mit mindestens Niveaustufe C1 zertifiziert sind; oder Abschluss eines englischsprachigen Bachelorstudiengangs. Über die Anerkennung der Fremdsprachenvoraussetzungen von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen BA- bzw. einen äquivalenten Abschluss nachweisen, entscheidet der Prüfungsausschuss.