“nur zum Wintersemester”
Der Zugang zum Masterstudiengang setzt einen Bachelorabschluss voraus, der an einer Hochschule im In-oder Ausland erworben wurde bzw. eine vergleichbare Qualifikation, die mindestens Module im Umfang von 40 CP aus dem Fach Deutsch (B. Ed.) / Germanistik (B. A.) / Germanistische Linguistik (B. A.) / Deutsche Philologie (B. A.) umfasst. Die folgenden abgeschlossenen Studiengänge werden ebenfalls anerkannt, sofern das Unterrichtsfach Deutsch (mind. 40 CP) mit der Ersten Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen wurde: Lehramt an Grundschulen (L1, Langfach Deutsch), Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen (L2), Lehramt an Gymnasien (L3), Lehramt für Förderpädagogik(L5) und Lehramt an berufsbildenden Schulen (Berufliche und betriebliche Bildung, L4) Der vorherige Abschluss muss mindestens 180 CP umfassen. Der Prüfungsausschuss kann andere Studienabschlüsse nach Einzelfallprüfung als gleichwertig anerkennen.