“nur zum Wintersemester”
Zulassungsvoraussetzung ist ein Abschluss des Bachelorstudiengangs "Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Außerschulische Bildung" an der JLU oder eines Bachelorstudienganges (bzw. eines als gleichwertig anerkannten akademischen Studiengangs) der Erziehungswissenschaft einer anderen Hochschule mit anerkannten Studienanteilen in der Außerschulischen Jugendbildung oder Erwachsenenbildung/Weiterbildung im Umfang von nicht weniger als 24 CP, sowie einem forschungsmethodischen Studienanteil im Umfang von nicht weniger als 10 CP. Darüber hinaus werden folgende akademische Abschlüsse als gleichwertige Zulassungsvoraussetzung anerkannt: Diplom- und Magisterstudiengänge in Erziehungswissenschaft. Abschluss eines BA-Studiengangs der Fachrichtung "Soziale Arbeit" mit Studienanteilen der Jugendbildung oder Erwachsenenbildung/Weiterbildung im Umfang von nicht weniger als 24 CP, sowie einem forschungsmethodischen Studienanteil im Umfang von nicht weniger als 10 CP. Der Prüfungsausschuss kann weitere Studiengänge nach Einzelfallprüfung als gleichwertig anerkennen. Dies gilt im Besonderen für sozialwissenschaftliche Bachelor-Studiengänge der Fachrichtungen „Soziologie“ oder „Politologie“ in Verbindung mit einer nachgewiesenen einschlägigen dreijährigen Berufstätigkeit (mindestens 3000 Zeitstunden) in Arbeitsfeldern der außerschulischen Bildung (Erwachsenen- /Weiterbildung, politische Bildung u.Ä.). Informationen zu Eignungsprüfungen für einige Master-Nebenfächer finden Sie unter: www.uni-giessen.de/studium/eignungspruefung .