“zum Wintersemester und Sommersemester”
Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiengangs bzw. eine vergleichbare Qualifikation voraus, in dem mindestens 40 CP aus dem Fach Germanistik erworben wurden. Die abgeschlossenen Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Haupt- und Realschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an Förderschulen, Lehramt an berufsbildenden Schulen werden ebenfalls anerkannt, sofern das Unterrichtsfach Deutsch abgeschlossen wurde. Der Prüfungsausschuss kann andere Studiengänge nach Einzelfallprüfung als gleichwertig anerkennen. Die Zulassung kann mit Auflagen von zusätzlich zu erbringenden Studienleistungen zum Nachholen erforderlicher Kenntnisse im Umfang von bis zu 30 CP verbunden werden, deren Nachweis innerhalb der ersten zwei Semester erfolgen muss.