“nur zum Wintersemester”
Zulassungsvoraussetzung ist ein Abschluss des Bachelorstudiengangs Kindheitspädagogik der JLU oder eines Bachelorstudienganges (oder ein als gleichwertig anerkannter akademischer Studiengang) der Erziehungswissenschaft einer anderen Hochschule mit anerkannten Studienanteilen in Bildung und Förderung in der Kindheit im Umfang von nicht weniger als 50 CP bzw. 32 SWS zuzüglich 14 CP in qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden, von denen 8 CP studienbegleitend nachgeholt werden können, erforderlich. Darüber hinaus werden folgende akademischen Abschlüsse als gleichwertige Zulassungsvoraussetzung anerkannt: Diplom- und Magisterstudiengänge in Erziehungswissenschaft sowie Lehramtsstudiengänge mit Studienanteilen in Bildung und Förderung in der Kindheit im Umfang von nicht weniger 50 CP bzw. 32 SWS zuzüglich 14 CP in qualitativen und quantitativen Forschungsmethoden, von denen 8 CP studienbegleitend nachgeholt werden können. Der Prüfungsausschuss kann weitere Studiengänge im Rahmen des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens nach Einzelfallprüfung und ggf. zusätzlicher Eingangsprüfung als gleichwertig anerkennen. Das bisherige Studium muss ein fachliches Profil der Erziehungswissenschaften mit einem erkennbaren, der oben genannten Forderung gleichwertigen Schwerpunkt in Bildung und Förderung in der Kindheit aufweisen.