“zum Wintersemester und Sommersemester”
Zulassungsvoraussetzung ist ein einschlägiger Bachelorabschluss (oder ein als gleichwertig anerkannter akademischer Abschluss), der Module im Umfang von mindestens 40 CP im gewählten Hauptfach umfasst. Der Prüfungsausschuss kann andere Studiengänge nach Einzelfallprüfung als gleichwertig anerkennen und die Zulassung ggf. an Auflagen binden.
Für einige Hauptfächer sind Sprachnachweise erforderlich, die bereits vor Studienbeginn spätestens bei der Einschreibung vorgelegt werden müssen: Für die Hauptfächer Anglophone Studies, Galloromanistik/Französisch, Hispanistik/Spanisch das Niveau B2 sowie für das Hauptfach Russistik/Russisch das Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Für die zweite Wirtschaftsfachsprache Englisch ist ebenfalls ein Sprachnachweis auf dem Niveau GER B2 erforderlich. Nachgewiesen werden kann der Sprachnachweis durch: ein Sprachzertifikat, das nachweislich das geforderte Sprachniveau bescheinigt eine an einer Hochschule bestandene Sprachprüfung des jeweiligen Faches, die nachweislich das geforderte Niveau bescheinigt und nicht älter ist als zwei Jahre sonstige geeignete Nachweise des geforderten Sprachniveaus. Informationen zu den an der JLU angebotenen Sprachprüfungen zur Erlangung der o.g. Niveaustufen finden Sie hier . Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an ZSB .