“nur zum Wintersemester”
Der Zugang zu diesem Masterstudiengang erfordert Bachelor-Abschluss mit einem Mindestumfang von 180 CP in einem der folgenden Fachrichtungen: Bewegung und Gesundheit Bewegungswissenschaft Sportwissenschaft Trainingswissenschaften Physiotherapie Sport- und Bewegungstherapie Ernährungswissenschaft Der Prüfungsausschuss kann andere Studienabschlüsse nach Einzelfallprüfung als gleichwertig anerkennen. Dies erfolgt im Rahmen des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens. Die Gleichwertigkeit kann mit und ohne Auflagen festgestellt werden. Die Auflagen können das Nachholen von erforderlichen Kenntnissen im Umfang von bis zu 30 CP innerhalb der ersten zwei Semester erforderlich machen.