“nur zum Wintersemester”
Die Zulassung setzt den Abschluss eines Bachelorstudiengangs bzw. eine vergleichbare Qualifikation voraus, in dem mindestens 40 CP im Bereich der Slavistik erworben wurden. Die Studiengänge Lehramt an Haupt- und Realschulen, Lehramt an Gymnasien, Lehramt an berufsbildenden Schulen werden ebenfalls anerkannt, sofern als Unterrichtsfach eine slavische Sprache mit Bestanden studiert wurde. Der Prüfungsausschuss kann andere Studiengänge nach Einzelfallprüfung als gleichwertig anerkennen und die Zulassung ggf. an Auflagen binden.