“zum Wintersemester und Sommersemester”
Die Zulassung zum Masterstudiengang Volkswirtschaftslehre setzt einen Bachelorabschluss in "Wirtschaftswissenschaften", "Volkswirtschaftslehre" oder einen anderen fachlich einschlägigen, berufsqualifizierenden Hochschulabschluss voraus. Ein Abschluss ist fachlich einschlägig, wenn das vorausgesetzte Studium neben der Bachelor-Thesis allein oder zusammen mit anrechenbaren Leistungen aus einem anderen Hochschulstudium mindestens folgende Leistungen umfasst: 40 CP im Bereich der Volkswirtschaftslehre und 15 CP im Bereich Mathematik, Statistik oder Ökonometrie. Für die Zulassung zu einem Masterstudiengang muss das vorausgesetzte Studium mindestens 180 CP umfassen.