“Wintersemester”
Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen Zeugnis über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem Studiengang der Biologie oder einem verwandten Fach mit biologischer Spezialisierung (zum Beispiel Geoökologie, Landschaftsökologie, Agrarwissenschaft, Forstwissenschaft, Umweltwissenschaften, Bioinformatik) Nachweis von Kenntnissen in mindestens sechs der folgenden Bereiche (durch Modulprüfungen oder Prüfungsleistungen) mit einem Umfang von insgesamt 60 Leistungspunkten: Allgemeine Botanik Allgemeine Zoologie Botanische Systematik Zoologische Systematik Pflanzenphysiologie Tierphysiologie Forstbotanik Agrarbiologie oder ökologische Landwirtschaft Pflanzenernährung Pflanzenökologie Vegetationsökologie Mikrobiologie Genetik Allgemeine Ökologie Tierökologie oder Wildbiologie Umwelt- oder Naturschutzbiologie Biogeographie Biochemie Bioinformatik Kenntnisse in Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Im Falle eines noch nicht abgeschlossenen Studiums muss nachgewiesen werden, dass bei geordnetem Studienverlauf dieser Abschluss bis zum Beginn des Masterstudiums erreicht werden kann. In diesem Fall muss eine Übersicht der in den ersten fünf Studiensemestern abgeschlossenen Module und der erreichten Noten vorgelegt werden, die auch eine gewichtete Gesamtnote enthält. Das Vorliegen der genannten Voraussetzungen wird durch die Fakultät überprüft, die hierüber einen Bescheid erlässt. Dieser dient zum Nachweis der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen.
02.05. – 31.05. | 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester