“Wintersemester”
Hochschulreife Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife Sprachkenntnisse Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben: Kenntnisse in zwei Fremdsprachen auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens oder Kenntnisse in einer Fremdsprache auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und Lateinkenntnisse Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben: Kenntnisse in Deutsch auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (DSH - 2) und Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Die Deutschkenntnisse für Studierende mit anderen Muttersprachen als Deutsch sind spätestens bei Studienaufnahme (Immatrikulation) nachzuweisen. Zum Bewerbungszeitraum genügt der Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2. Die Nachweispflicht über Deutschkenntnisse entfällt beim Vorliegen des Sprachnachweises „interDaF-Prüfung C1 (Stufe 2)“. Die genauen Regelungen zum Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse finden Sie hier und die Regelungen zum Nachweis der Deutschkenntnisse (mit einer Liste der anerkannten Zertifikate) auf dieser Seite .
02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester