“Wintersemester Zulassungsbeschränkt (NCU): nein | Wintersemester Zulassungsbeschränkt (NCU): ja”
Hochschulreife Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife Phoniatrisches Gutachten Die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens ist verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung. Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von Fachärzt:innen für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniatrie und Pädaudiologie) oder Fachärzt:innen für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ein logopädisches Gutachten ist nicht ausreichend. Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzt:innen an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet. Darüber hinaus können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Sprachkenntnisse Zu Studienbeginn: Kenntnisse in Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Zur Anmeldung der Ersten Staatsprüfung: Nachweis des Latinums oder Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen jeweils auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (eine davon kann Englisch sein)
02.05. – 15.09. Bewerbungsportal: AlmaWeb | 02.05. – 15.07. Bewerbungsportal: AlmaWeb | 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester Bewerbungsportal: AlmaWeb besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Einstufungsformular , phoniatrisches Gutachten, Kombinationsmöglichkeiten der Lehramtsfächer