“Wintersemester Zulassungsbeschränkt (NCU): nein”
Hochschulreife Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife Phoniatrisches Gutachten Die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens ist verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung. Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von Fachärzt:innen für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniatrie und Pädaudiologie) oder Fachärzt:innen für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ein logopädisches Gutachten ist nicht ausreichend. Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzt:innen an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet. Darüber hinaus können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Sprachkenntnisse Bis zum Abschluss des viertes Fachsemesters: Nachweis des Latinums und Kenntnisse im neutestamentlichen Griechisch oder biblischen Hebräisch
02.05. – 15.09. Bewerbungsportal: AlmaWeb | 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester Bewerbungsportal: AlmaWeb besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Einstufungsformular, phoniatrisches Gutachten, Kombinationsmöglichkeiten der Lehramtsfächer