“Wintersemester”
Hochschulreife Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen Bis zur Anmeldung der Staatsprüfung: Nachweis eines obligatorischen Auslandsaufenthaltes in einem französischsprachigen Land von mindestens dreimonatiger Dauer Phoniatrisches Gutachten Die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens ist verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung. Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von Fachärzt:innen für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniatrie und Pädaudiologie) oder Fachärzt:innen für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ein logopädisches Gutachten ist nicht ausreichend. Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzt:innen an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet. Darüber hinaus können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Sprachkenntnisse Zu Studienbeginn: Kenntnisse in Französisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Zur Anmeldung der Ersten Staatsprüfung: Nachweis des Latinums oder Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen jeweils auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (eine davon kann Französisch sein)
02.05. – 15.07. | 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester