“Wintersemester Zulassungsbeschränkt (NCU): ja”
Hochschulreife Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife Phoniatrisches Gutachten Die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens ist verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung. Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von Fachärzt:innen für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniatrie und Pädaudiologie) oder Fachärzt:innen für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ein logopädisches Gutachten ist nicht ausreichend. Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzt:innen an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet. Darüber hinaus können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Sprachkenntnisse Kenntnisse in Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache auf Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
02.05. – 15.07. Bewerbungsportal: AlmaWeb