“Wintersemester Zulassungsbeschränkt (NCU): nein”
Hochschulreife Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife Phoniatrisches Gutachten Die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens ist verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung. Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von Fachärzt:innen für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniatrie und Pädaudiologie) oder Fachärzt:innen für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ein logopädisches Gutachten ist nicht ausreichend. Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzt:innen an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet. Darüber hinaus können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Sprachkenntnisse Zu Studienbeginn: keine besonderen Sprachkenntnisse erforderlich Zur Anmeldung der Ersten Staatsprüfung bis Prüfungszeitraum Winter 2025/26: Nachweis des Latinums oder Nachweis zweier Fremdsprachen auf Niveau C1 und Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (eine Fremdsprache kann Italienisch sein) Zur Anmeldung der Ersten Staatsprüfung ab Prüfungszeitraum Sommer 2026: Nachweis des Latinums oder Nachweis zweier Fremdsprachen auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (eine Fremdsprache kann Italienisch sein)
02.05. – 15.09. Bewerbungsportal: AlmaWeb | 02.05. – 15.09. für Wintersemester; 01.12. – 15.03. für Sommersemester Bewerbungsportal: AlmaWeb besondere Immatrikulationsvoraussetzungen: Einstufungsformular, phoniatrisches Gutachten, Kombinationsmöglichkeiten der Lehramtsfächer