“Wintersemester”
Hochschulreife Allgemeine Hochschulreife Phoniatrisches Gutachten Die Vorlage eines phoniatrischen Gutachtens ist verbindliche Immatrikulationsvoraussetzung. Ein phoniatrisches Gutachten kann nur von Fachärzt:innen für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen (Phoniatrie und Pädaudiologie) oder Fachärzt:innen für HNO-Heilkunde mit der Zusatzbezeichnung Stimm- und Sprachstörungen erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ein logopädisches Gutachten ist nicht ausreichend. Eine Übersicht über die zuständigen Fachärzt:innen an Ihrem Heimat- oder Studienort finden Sie in Ärzteverzeichnissen, Telefonbüchern und im Internet. Darüber hinaus können Sie diese bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Sprachkenntnisse keine besonderen Sprachkenntnisse erforderlich Eignungsfeststellungsprüfung Für diesen Studiengang ist eine Eignungsprüfung an der Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig erforderlich. Bitte informieren Sie sich auf der Seite der Hochschule.