“Wintersemester Zulassungsbeschränkt (NC): ja”
Hochschulreife Allgemeine Hochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife Sprachkenntnisse keine besonderen Sprachkenntnisse erforderlich (wenn Sie Ihre Studienqualifikation in Deutschland erworben haben) Bitte berücksichtigen Sie § 13 der Immatrikulationsordnung , wenn Sie Ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben. Hinweis Bei der Meldung zum ersten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem von der Universität durchgeführten Kursus der medizinischen Terminologie nachzuweisen.
Mitte April – 31.05. für Altabiturienten; Mitte April – 15.07. für Neuabiturienten Bewerbungsportal: hochschulstart.de